
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der medialen Berichterstattung der letzten Wochen ist das Vorhaben rund um ein sog. "Antidiskriminierungsgesetz" (GGVSD) veröffentlicht und beworben worden. Die DPolG Schleswig-Holstein sieht das Vorhaben in großen Teilen deutlich kritisch!
Ein Gesetzesvorhaben, was offenbar darauf beruht, dass „Beschuldigte“ ihre Unschuld beweisen müssen, bewegt sich wohl kaum auf demokratischem Boden!
Die implementierte Beweislastumkehr dürfte stets in den Hinterköpfen der Kolleginnen und Kollegen mitschwingen, die direkt "am und mit den Bürger:innen" arbeiten und hoheitliche Aufgaben in allen Facetten umsetzen. Mit einem solchen neuen Gesetz wird Tür und Tor weit geöffnet, die handelnden Kolleginnen und Kollegen in ständige Rechtfertigungszwänge zu bringen, die zugleich das Damoklesschwert eines Disziplinarverfahrens fürchten müssen. Denn dann sind die Betroffenen schlicht mehrjährig "kaltgestellt", ob nun etwas an einem Vorwurf dran ist oder nicht.
Es ist überdies fraglich, ob ein solch weitreichenden Gesetz überhaupt Sinn ergibt. Die Aussage in den FAQ der Internetpräsenz zu dem Thema ("Mit vielen Verfahren ist nicht zu rechnen") ist prognostisch schwerlich einschätzbar und daher eher schwach. Ein Vergleich mit Berlin verbietet sich. Dafür sind Schleswig-Holstein und Berlin zu unterschiedlich.
Die Ausweitung antidiskriminierender Gesetzmäßigkeiten auf Behörden und Ämter des Landes erscheint kaum sinnvoll, denn z.B. Verwaltungsakte, Verfügungen oder strafprozessuale Maßnahmen sind grundsätzlich auf wenige oder einzelne Akteure rückführbar - durch örtliche und/oder sachliche Zuständigkeiten, Dienstpläne etc. Verhält sich folglich jemand nachweislich diskriminierend, lässt sich das ermitteln - auch ohne neues Gesetz.
Dieses Gesetzesvorhaben stülpt eher einen generellen Argwohn über viele Kern-Institutionen mit seinen Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein!
Das kann kaum im Sinne eines vertrauensvollen Verhältnisses der Bürger zur Polizei und anderen Institutionen sein. Allein für den Bereich der Landespolizei gibt es eine Vielzahl an Stellen, an die sich eine Petentin bzw. ein Petent wenden kann. Angefangen von der Bürger- und Polizeibeauftragten, über die Ansprechstelle im MIKWS, Ansprechstelle LSBTIQ+ im LPA, den Stabsstellen der Behörden und so weiter. Reicht das nicht aus?
Wir wollen gern mit dem Gesetzgeber über dieses Gesetzesvorhaben diskutieren und stehen bereit.
Im Namen des Vorstandes
Christian Hobohm
stv. Landesvorsitzender
DPolG Schleswig-Holstein