24. Januar 2022

Postitionspapier DPolG SH

Diensthundeausbildung sichern

Die seit dem 1.1.2022 geltende Änderung der Tierschutz-HundeVO wird von der DPolG grundsätzlich begrüßt, ...

da für Haus- und Gebrauchshunde Klarheit geschaffen wird, dass bestimmte Trainingsmethoden nicht zulässig sind. Allerdings ist festzustellen, dass für Schutzhunde der Polizei andere Grundvoraussetzungen gelten. Die DPolG geht davon aus, dass die Diensthundeausbildung in Schleswig- Holstein tierschutzkonform stattfindet. Dennoch ist der Diensthund als ein Einsatzmittel zur Ausübung unmittelbaren Zwanges anderen Voraussetzungen unterworfen als das Training mit einem Haushund. Aus der Fachlichkeit ist zu vernehmen, dass aktuell die Gefahr gesehen wird, dass die Schutzhunde künftig nicht mehr adäquat ausgebildet werden können, um den polizeilichen Einsatzzweck zu gewähr-leisten. Hier ersucht die DPolG das Innenministerium darum, eine für Schutzhunde der Landespolizei (Ausnahme-) Regelung zu finden. Es ist schlichtweg notwendig, zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen das Einsatzmittel „Diensthund“ funktionsfähig zu halten. Im Moment herrscht im Diensthundewesen große Verunsicherung, da zu befürchten ist, dass einige/ viele/ alle Schutzhunde perspektivisch nicht mehr diensttauglich sein könnten, da die notwendige Ausbildung nicht mehr stattfinden kann bzw darf.

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