Positionen
Bekenntnis gegen jegliche Form des Rechtsextremismus
Wer Polizeibeamtin oder Polizeibeamter wird steht mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung und setzt sich aktiv für die Wahrung der Grundrechte ein. Dieses wird durch den Diensteid bekräftigt und gilt für das gesamte Berufsleben. Menschen mit einem rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Weltbild gehören nach Auffassung der DPolG nicht in die Polizei.
Laufbahnmodell
Die DPolG setzt sich für die Fortentwicklung eines Laufbahnmodells ein, dass mit einer amtsangemessenen Besoldung in A 9 beginnt. Wer im mittleren Dienst beginnt sollte grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, mit A 11 in Pension zu gehen. Für diejenigen, die im gehobenen Dienst ein abgeschlossenes Studium nachgewiesen haben, sollte auch in der spezialisierten Sachbearbeitung eine Beförderung nach A 12 realistisch und möglich sein. Für Führungskräfte im gehobenen Dienst sollten Beförderungen in die Ämter A13 und A13 mit Amtszulage sowie ein prüfungserleichterter Aufstieg in den höheren Dienst erfolgen können und zwar in nennenswertem Umfang. Auch wenn es nur eine kleine Personengruppe betrifft, so ist doch zu konstatieren, das auch nach oben ein gewisses Abstandsgebot einzuhalten ist. Insofern ist für Spitzenämter des höheren Dienstes eine Alimentation in der B- Besoldung anzustreben.
Gesundheitsschutz
Die DPolG setzt sich für einen verbesserten Gesundheitsschutz ein. Besondere Belastungen durch Schichtdienst müssen durch verschiedene Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich richtig, in seiner derzeitigen Ausgestaltung aber noch optimierbar. Wer Schichtdienst leistet bzw leisten muss sollte in besonderem Maße Zugang zu Kur- und Gesunderhaltungsmaßnahmen bekommen. Nach längerer Verweildauer im Schichtdienst sollten verbindliche Gespräche seitens der Dienstvorgesetzten erfolgen, auch um Alternativen zur Dienstverrichtung im Schichtdienst zu erarbeiten. Eine Reduzierung der zu leistenden Nachtdienste ab dem 58. Lebensjahr sollte verbindlich möglich sein.
Besoldung/Versorgung
Gemeinsam mit unserem Dachverband fordern wir eine angemessene Teilhabe an allgemeinen Tarifentwicklungen. Sonderopfer lehnen wir ab. Tarifabschlüsse müssen zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden. Ebenfalls lehnen wir eine Abkoppelung der Versorgungsempfänger von allgemeinen Tarifanpassungen ab. Eine Wiedereinführung bzw Erhöhung von Sonderzahlungen darf nicht vom Tisch sein. Beihilfe und Heilfürsorge müssen beibehalten bleiben, eine Überführung von Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Milchmädchenrechnung.
Sachausstattung
Auch durch gewerkschaftliches Engagement hat sich in den letzten Jahren einiges bei der Sachausstattung getan. Hier aktualisieren wir ständig die Erfordernisse des polizeilichen Einzeldienstes, der geschlossenen Einheiten aber auch der Büro- und IT- Ausstattung.
Viele Polizeiliegenschaften sind modernisierungsbedürftig oder schlichtweg marode. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, um vernünftige räumliche Bedingungen zu stellen.
Umgang/Zusammenarbeit
Die DPolG setzt sich für eine moderne und transparente Landespolizei ein. Jede und Jeder in der Landespolizei hat ein Anrecht darauf, anständig und ordentlich behandelt zu werden. Dazu gehört ein zugewandtes Menschenbild gegenüber den Bürgern, aber auch im Binnenverhältnis untereinander. Die Qualifikationen von Vorgesetzten sollten noch intensiviert werden. Vorgesetzte sollten sich regelmäßig Rückmeldungen von ihren Mitarbeitenden einholen. Mobbing muss zielgerichtet verhindert bzw bekämpft werden. Es müssen Möglichkeiten außerhalb von sonst üblichen Dienstwegen geschaffen sein, dass Mitarbeitende sich beschweren können, Verbesserungen anregen oder Hinweise auf Missstände loswerden können. Die Wahrnehmung von Beschwerderechten darf keine Nachteile bewirken.
Die Positionierungen der DPolG Schleswig- Holstein sind hier nur schwerpunktmäßig dargestellt und werden bei Bedarf in den Gremien aktualisiert.
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