23. Juni 2022

DPolG-News

Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten

  • Koalitionsvertrag

Ein erster Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen offenbart Licht und Schatten.

Positiv ist das klare Bekenntnis der künftigen Regierungskoalition, dass zusätzliche Aufgaben auch mehr Personal bedingen.

Zusagen für den Aufbau der 2. Einsatzhundertschaft, für eine „Cyber- Hundertschaft“ und zusätzliche Stellen im psychologischen Dienst liegen vor.


Der im Koalitionsvertrag dargestellte „Dreiklang aus mehr Personal, moderner Ausstattung sowie rechtsstaatlichen Kompetenzen“ ist der richtige Weg. An der Umsetzung der Ankündigungen werden wir die Regierung messen.


Erfreulich, aber auch sachlich geboten, ist die angekündigte Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit einer Polizeizulage. Damit wäre eine langjährige DPolG- Forderung erfüllt.


Spannend wird die Frage welchen Stellenwert der Haushaltsvorbehalt der Finanzministerin in der Praxis spielen wird. Besondere Beachtung wird der Einsatz von Bodycam erfordern. Der Koalitionsvertrag lässt eine Öffnung zu, dass dieses Einsatzmittel künftig nicht nur zum Schutz vor Gewalttaten gegen Polizeibeamte vorgesehen ist, sondern eben sehr viel umfangreicher polizeiliches Einschreiten dokumentieren soll. Darüber wird zu diskutieren sein.


Noch muss der Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien gebilligt werden.


Torsten Gronau
Landesvorsitzender

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