03. Dezember 2022

DPolG-News

Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig machen

Seit einigen Jahren ist die Polizeizulage nicht mehr ruhegehaltsfähig. Diese Maßnahme war falsch und langsam scheint sich in der Politik die Einsicht durchzusetzen, dass diese Maßnahme ein Fehler war. Die DPolG fordert bereits seit langem die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Alleine schon aus dem Grund, dass die Erlebnisse und Beschwernisse eines Berufslebens in der Polizei nicht mit dem Tage der Pensionierung wie weggeblasen sind. Natürlich wirken langjähriger Schichtdienst, traumatische Erlebnisse und sonstige berufliche Erfahrungen über den Tag der Ruhestandssetzung hinfort. Gemäß dieser einfachen Logik war die Polizeizulage auch ruhegehaltsfähig. Die Abkehr von dieser Einsicht war schlichtweg politischer Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung geschuldet. Der Bund und einzelne Länder haben diesen Fehler korrigiert und auch in Schleswig- Holstein ist dieses Thema nun von der Politik aufgenommen worden.

Es gibt unterschiedliche Gesetzentwürfe, die aktuell diskutiert werden. Gut, dass es keinen grundsätzlichen Dissens zwischen Regierung und Opposition in der Frage gibt. Dennoch sind relevante Fragestellungen noch komplett offen, so dass für Jubelarien kein Raum ist. Im Prinzip ist durch Koalitionsvertrag nur angekündigt, diese Maßnahme in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Die ist noch lang. Die DPolG fordert eine zeitnahe Wiedereinführung in 2023.

Und auch ist offen, wie mit Bestandspensionären umgegangen wird, die nun schon im Ruhestand sind, ohne die Polizeizulage zu erhalten. Auch da fordern wir, der logischen Argumentation zu folgen und entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Ein erster Schritt ist getan, aber es ist noch ein Stück Weg zurückzulegen.

Torsten Gronau
Landesvorsitzender

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