24. März 2025

DPolG fordert

Präsentismus vs. Fürsorgepflicht - Gesundheitsschutz ist Führungsaufgabe, die auch stattfinden muss!

„Gehen Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit, nennt man dies Präsentismus. Das Verhalten birgt Risiken und verursacht Kosten.“ *

 

Die Worte „Gesundheitsmanagement“ und „Pflicht zur Gesunderhaltung sind aktuell omnipräsente Worte in vielen Dienstberatungen und in den dienstlichen Informationsmedien.

 

Die derzeit hohen Krankenstände in fast allen Dienstbereichen der Polizei veranlasste die DPolG Schleswig- Holstein, den Blick auch auf die tatsächlich stattfindende Gesundheitsfürsorge  im alltäglichen Dienstbetrieb zu richten. Dabei war unübersehbar feststellbar, dass viele Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen im Dienstalltag krankheitsbedingt fehlten.

 

In diesem Zusammenhang war aber auch besorgniserregend erkennbar, dass viele Kolleginnen und Kollegen sogar mit starken Erkältungssymptomen zum Dienst erschienen, sich sogar förmlich zum Dienst gequält haben.  

 

Das Risiko, dass sich wegen der im Dienst vorhandenen Nähe und nicht veränderbaren räumlichen Enge (ob im Funkstreifenwagen, im Halbgruppenwagen, in den Befehlsstellen, im Schreibraum, im Beratungs- und Schulungsräumen usw.) Infektionskrankheiten stark und schnell verbreiten, ist nicht erst seit der Corona-Pandemie bekannt.

 

Das ein Verschleppen von Krankheiten zu eine Chronifizierung oder gar zu schweren Langzeiterkrankungen bei den Betroffen führen kann ist auch kein medizinisches Geheimnis.

 

Die DPolG Schleswig- Holstein fordert daher eine aktive Verantwortung der Führungskräfte: Symptome müssen ernst genommen werden!

 

Im Interesse der Gesundheit unserer Kolleginnen / Kollegen und ihrer Familien, im Interesse der Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Polizei, ist es aus Sicht der DPolG Schleswig- Holstein wichtig, dass die dienstlichen Leitungsebenen in der täglichen Beurteilung der eigenen Kräftesituation nicht nur die Bewältigung des laufenden Einsatztages sieht.

 

Sie darf den Präsentismus nicht tolerieren oder gar stillschweigend fördern!

Vielmehr muss genau darauf geachtet werden, dass Kolleginnen und Kollegen mit erkennbaren Infektionssymptomen nach Hause und in die ärztliche Behandlung geschickt werden. Zum Schutz der Erkrankten und zum Schutz der (noch) nicht erkrankten Kolleginnen und Kollegen.

 

Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar – er ist eine Führungsaufgabe!

 

*(Homepage AOK zur Thematik: Präsentismus)

 

 

Astrid Steffen

Landesvorsitzende

DPolG Schleswig- Holstein 

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