09. Juli 2020

News

Rassismusdebatte im Sommerloch

Nicht zum ersten Mal ist die Polizei Ziel einer Sommerlochkampagne. Das ist maximal ärgerlich, denn es wird ein falsches Bild der Polizei gezeichnet. Derartige Debatten haben das Potenzial, Polizistinnen und Polizisten zu demoralisieren. Die Kolleginnen und Kollegen, die unter schwierigen Bedingungen täglich ihren Dienst mit voller Überzeugung und Herzblut versehen, müssen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen geschützt werden.

Stein des Anstoßes ist die Entscheidung von Bundesinnenminister Seehofer, keine Studie zu „Racial Profiling“ bei der Polizei in Auftrag geben zu wollen.

Im Ergebnis hält die DPolG eine derartige Studie aus unterschiedlichen Gründen unter diesen Bedingungen nicht für notwendig, also die Entscheidung von Bundesinnenminister Seehofer für sachgerecht.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass für die Annahme, Racial Profiling sei in der Polizei eine mehr oder weniger gängige Praxis, keine objektiven Anhaltspunkte vorliegen. Sowohl das Beschwerdeaufkommen bei der Beauftragten für die Landespolizei als auch bei den sonstigen Beschwerdestellen im Land gibt darauf überhaupt keinen Hinweis. Die wiederholten Darstellungen zu dem Thema sind nicht belegbare Mutmaßungen und Unterstellungen. Auf einer derartigen Grundlage ist es richtig, nicht über das hingehaltene Stöckchen derjenigen zu springen, die gewohnheitsmäßig an der Polizei kein gutes Haar lassen.

Die DPolG hält es deshalb für ein wichtiges Zeichen, dass der Polizei in dieser Situation ausdrücklich der Rücken gestärkt wird.

Zudem ist es eine unzutreffende Erwartungshaltung, eine Studie könne verlässlich Aufschluss darüber geben, ob und in welchem Umfang es bei der Polizei zu einer Anwendung von unzulässigem Racial Profiling komme. Zu Racial Profiling gibt es verschiedene Definitionsansätze. Spätestens die Fragestellung, ob bei einer Polizeikontrolle die Hautfarbe oder Herkunft der kontrollierten Person eine unzulässige Rolle gespielt hat, dürfte in jedem Einzelfall höchst kontrovers zu diskutieren sein.

Ergänzend ist festzustellen, dass Polizeiwissenschaft in hohem Maße Sozialwissenschaft ist. Rassismusforschung basiert in weiten Bereichen auf modellhaften Betrachtungen und Theorien. Das eröffnet Forschenden einen hohen Spielraum für eigene Bewertungen und Schlussfolgerungen. In diesem Kontext zwischen rechtlichen Bewertungen, polizeitaktischen Erwägungen, Wahrnehmungspsychologie, Erfahrungswissen und soziologischen Bedingungen ist zu erwarten, dass es sich um hochkomplexe Situationen handelt, die eben nicht in schwarz und weiß zu differenzieren sind.

Hierzu bedarf es auch eines hohen Vertrauens in wissenschaftliche Institute, die mit derartigen Studien zu betrauen wären. Ein „Professor Drosten“ der Polizeiwissenschaften ist allerdings weit und breit nicht zu sehen. Die üblichen Verdächtigen, die 20 Minuten nach einem Vorfall schon mit einer fertigen Meinung vor der Fernsehkamera stehen, werden von der DPolG derzeit eher kritisch, weil nicht erkennbar unvoreingenommen, gesehen.

Die DPolG würde es begrüßen, wenn für Fortbildungen, Qualifizierungen und Trainings zusätzliches Geld und Personalstellen zur Verfügung gestellt würden. Das wäre zielführender.


Torsten Gronau
Landesvorsitzender

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