Positionspapier DPolG SH
Sehr geehrte Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags,
lassen Sie uns ins Gespräch kommen, denn an dieser Stellen können wir die Forderungen und Sichtweisen der DPolG nur
komprimiert darstellen.
Das Positionspapier wird u.a. den demokratischen politischen Parteien des schleswig- holsteinischen Landtags zur Verfügung gestellt. Den Mitgliedern dient das Positionspapier als Orientierung aktueller gewerkschaftlicher Positionierung. Das gewerkschaftliche Positionspapier wird ständig fortentwickelt.
Personalausstattung
Die Personalsituation in der Landespolizei ist nach wie vor nicht auskömmlich. Die zusätzlichen Neueinstellungen im Paket +500 waren und sind sehr wichtig, auch wenn die zusätzlichen Ausbildungsbedarfe die Ausbildungsdienststellen vor erhebliche Mehrbelastungen gestellt haben. Es ist aktuell jedoch festzustellen, dass der merkbare Effekt in der Fläche noch überschaubar ist. Das liegt u.a. daran, dass zum einen vorhandene personelle Defizite zunächst ausgeglichen werden mussten und zum anderen zusätzliche Aufgaben vorhanden sind, die in der Prioritätensetzung mit der Verbesserung der polizeilichen Präsenz in Konkurrenz stehen, z.B. die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Internetkriminalität. Die DPolG fordert, die Personalsituation in der Landespolizei weiter zu verbessern, mithin das Programm +500 fortzuschreiben mit der deutlichen Schwerpunktsetzung für eine Verbesserung der Bürgernähe. Gerade im operativen Dienst werden mehr Polizistinnen und Polizisten benötigt, um jedem Bürger und jeder Bürgerin eine angemessene polizeiliche Ansprechbarkeit zu garantieren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die zeitnahe Umsetzung einer zweiten Einsatzhundertschaft und die Anerkennung des personellen Mehrbedarfs für die Landespolizei durch zusätzliche Einstellungen.
Entlohnung
Die Reduzierung der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) bzw. die Streichung dieser ab A11 ist nicht hinnehmbar. Wir haben begründete Zweifel, dass derartige Sonderopfer zur Konsolidierung des Landeshaushaltes mit dem Verfassungsgrundsatz auf amtsangemessene Alimentation vereinbar sind. Ein Dienstherr, der durch Gerichte zu einem verfassungsgemäßen Verhalten verurteilt werden muss, macht etwas falsch. Wir fordern einen Wiedereinstieg in die Aufnahme von Sonderzahlungen.
Außerdem fordern wir eine angemessene und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasste Erhöhung der Zulagen und insbesondere die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.
Es gibt im Öffentlichen Dienst stets eine enge Korrelation zwischen Tarifverhandlungen und der Frage, ob diese Tarifergebnisse 1:1 für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Das Land Schleswig- Holstein als Arbeitgeber sollte nicht der Versuchung erliegen, die verschiedenen Statusgruppen gegeneinander auszuspielen. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht als „Streikbrecher“ eingesetzt werden und andererseits ist eine Nichtübernahme bzw. eine zeitversetzte Übernahme von Tarifabschlüssen in den Beamtenbereich nicht hinnehmbar. Die DPolG fordert ein frühzeitiges Bekenntnis zur Einheit in der Arbeitnehmerschaft und eine Erklärung, Tarifabschlüsse 1:1 auf den Beamtenbereich zu übernehmen.
Wir fordern eine Rückkehr zur Wohnungsfürsorge des Landes. In bestimmten Gegenden gibt es schlichtweg keinen bezahlbaren Wohnraum. Das Land muss Förderprogramme aufnehmen, auch um Polizeibeamtinnen und Beamten, die in hochpreisigen Gegenden arbeiten müssen, eine angemessene Wohnungsperspektive zu geben. Ersatzweise sollten die Regelungen für die „Inselzulage“ auf andere Gebiete, zum Beispiel den Hamburger Rand, ausgeweitet werden.
Karriereperspektiven
Die DPolG erkennt an, dass die Strukturverbesserungen in der Polizei in den letzten Jahren in der Gesamtschau nennenswert waren. Im Detail waren die Verfahren z.B. in der Dienstpostenbewertung, intransparent und zum Teil auch nicht nachvollziehbar. Die DPolG fordert, diese Verfahren und Bewertungen transparent zu machen, weil sie wichtige Voraussetzungen für Karriereentwicklungen sind.
Die Beförderungsmöglichkeiten für prüfungsfrei in den gehobenen Dienst Aufgestiegene aus dem mittleren Dienst mit der Perspektive einer Beförderung bis A 11 sollte ausgebaut und vereinfacht werden.
Im gehobenen Dienst sollten auch herausragende Sachbearbeiterfunktionen für eine Beförderung zu A 12 ermöglicht werden. Die Stellen für A 12, A13 und A13 mit Amtszulage müssen ausgebaut werden, um eine angemessene Besoldung zu schaffen für Personen, die Personalführung leisten.
Der prüfungserleichterte Aufstieg in den höheren Dienst sollte gefördert werden. Langjährig erfahrene Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Dienstes mit Führungsverantwortung sind hierfür geeignet.
Ebenfalls halten wir Strukturverbesserung im höheren Dienst und eine Steigerung des Anteils im Gesamtpersonalkörper für folgerichtig.
Arbeitszeit
Die 41- Stunden- Woche für Beamte muss abgeschafft werden. Dieses Sonderopfer ist nicht akzeptabel. Insbesondere im Schichtdienst ist eine 41- Stunden- Woche gesundheitlich ruinös.
Die Möglichkeit, langjährig Schichtdienstleistenden eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit zu ermöglichen, ist im Grunde sinnvoll. In der praktischen Umsetzung führt das aber zu falschen Anreizsystemen. Wer langjährig Schichtdienst geleistet hat wird unter aktuellen Bedingungen „bestraft“, wenn man, auch nur zeitweise, in eine etwas gesundheitsschonendere Dienstform wechselt. Eine Verstetigung der Arbeitszeitreduzierung für langjährig Schichtdienstleistende ohne jährliche Prüfung ist dringend notwendig.
Eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit für langjährig Schichtdienstleistende ohne Abzüge sollte ermöglicht werden.
Arbeitsumfeld
Die Motivation und Leistungsfähigkeit in einer Organisation wird ganz wesentlich vom Arbeitsumfeld geprägt.
Hierzu gehört ein mindestens zufriedenstellendes Arbeitsklima. In der Realität führt nach wie vor eine latente Personalknappheit zu einem Gefühl der „ständigen Verfügbarkeit“. Kurzfristige Personalausfälle oder Sondereinsätze führen dazu, dass Mitarbeitende recht häufig in ihrer geplanten Freizeit zu Dienstverrichtungen herangezogen werden müssen. Eine Verlässlichkeit des genehmigten Dienstplanes muss gewährleistet werden. Sollten in einem genehmigten Dienstplan Änderungen notwendig sein, so soll die anderweitig zu leistende Arbeitszeit höher faktorisiert werden. Es darf nicht weiter der Normalfall sein, dass der bereits genehmigte Dienstplan für die Kolleginnen und Kollegen oft nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht.
Zudem ist es für die Beamtinnen und Beamten des operativen Dienstes wichtig, dass sie Anspruch auf ein kooperatives Führungssystem haben, in dem ihre Belange mit der nötigen Wichtigkeit zur Geltung gelangen. Hierzu gehört auch ein Rückmeldeverfahren für Führungskräfte.
Wertschätzung und Verständnis wird auch durch mitarbeiterfreundliches und transparentes Verhalten bei der Durchführung persönlicher Anträge (Reisekosten, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Dienstunfälle) vermittelt.
Aber auch in sächlicher Hinsicht ist das Arbeitsumfeld prägend. Die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist auch eine Frage der Wertschätzung des Arbeitgebers.
Ein dringliches Thema sind Defizite in der Unterbringung. Viele Polizeiliegenschaften sind sanierungsbedürftig oder entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. In einigen Fällen sind Unterbringungen schlichtweg katastrophal. Sanierungen oder Neubauten dauern oftmals alleine schon in der Planung viele Jahre. Verfahren sind intransparent, weil es zu viele unterschiedliche Zuständigkeiten gibt. Wir unterstützen den Wunsch nach einem Liegenschaftskataster, einer verbindlichen Prioritätenliste für Baumaßnahmen, bei der ein Anspruch auf Transparenz im Planungsstadium besteht.
Aber auch in der Sachausstattung gibt es nach wie vor noch nicht befriedigte Bedarfe. Die Ausstattung des operativen Dienstes mit Smartphones wurde vollmundig angekündigt, die Umsetzung hakt. Die Beschaffung von Mitteldistanzwaffen führte aus Sicht der DPolG dazu, dass eine untaugliche Waffe beschafft wurde. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Auch die Beschaffung von Funkstreifenwagen ist mit hoher Priorität auf die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Es muss ausreichend Zuladekapazität gewährleistet sein, zeitglich müssen Funkwagen bezüglich ihrer Wendigkeit und Schnelligkeit für den Streifendienst geeignet bleiben.
Die Beschaffung von Bodycams und Distanzelektroimpulsgeräten muss nach der Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen vorangetrieben werden. Es geht um die Sicherheit der Polizeibeamtinnen und-beamten im operativen Dienst und deren Schutz. Gewalt gegen Polizeibeamte ist nach wie vor ein Problem. Der Dienstherr hat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Sicherheit zu gewährleisten.
Umwelt
Die Zeiten, in denen in der Polizei Umweltthemen belächelt wurden, ist längst vorbei. Allerdings ist nicht feststellbar, dass es in der Landesverwaltung, und damit in der Polizei, sehr intensive Bemühungen gibt. Bei der Umstellung auf biologisch abbaubare Beutel für die Einsatzverpflegung kann es nicht bleiben. Vielmehr muss die Einsatzverpflegung insgesamt aufgewertet werden, wozu höhere Sätze notwendig sind. Fleisch sollte mindestens das Tierwohllabel der Klasse 3 haben, Obst und Gemüse aus regionalem Bio-Anbau sein. Das Land als Arbeitgeber muss da Vorreiter sein.
Zudem ist eine energetische Sanierung von Polizeiliegenschaften dringend erforderlich, auch um den CO2- Verbrauch abzusenken.
Die DPolG fordert einen Ausbau der E- Ladekapazitäten bei Landesliegenschaften, die auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden können. Das fördert die Bereitschaft zu mehr E- Mobilität.
Zudem halten wir Programme für die Beteiligung des Landes an Jobtickets für den ÖPNV für sinnvoll. Auch die Förderung für Fahrradleasing (auch E- Bikes) ist eine sinnvolle Maßnahme, mehr Personal auf umweltschonendere Fortbewegung zu lenken.
Auch sollten größere Polizeiliegenschaften umfassend mit Photovoltaik- Anlagen ausgestattet werden, um den Strombedarf zumindest zum Teil vor Ort zu generieren. Die PD AFB in Eutin und der Eichhof in Kiel würden sich dazu hervorragend eignen.
Torsten Gronau
Landesvorsitzender